Selbstverständlich behandeln wir Sie zeitnah, falls Sie akute Beschwerden haben. Bitte rufen Sie jedoch vorher an und kommen nicht einfach in die Praxis. Da wir eine Bestellpraxis sind, dh. wir Termine vergeben, müssten Sie dann eine Wartezeit einkalkulieren, da wir Patienten mit festem Termin vorrangig behandeln. Davon ausgenommen sind Unfälle wie ausgeschlagene Zähne bei Kindern oder ganz akute Notfälle.
FAQ
Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen Ihren Versicherten zwei Mal im Jahr, einmal pro Halbjahr mit einem Mindestabstand von 4 Monaten, eine Vorsorgeuntersuchung. Einmal pro Jahr ist ebenso die einfache Entfernung von Zahnstein eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse. Das beinhaltet allerdings nicht die Politur der Zähne. Dies wird im Rahmen der professionellen Zahnreinigung durchgeführt. Hierzu beraten wir Sie gerne bei Ihrer Vorsorgeuntersuchung.
Wenn Sie einen Zahnersatz benötigen, bezuschussen die gesetzlichen Krankenversicherungen etwas höher beim Nachweis einer regelmäßigen Kontrolle durch Zahnärzte, was im sogenannten Bonusheft nachzuweisen ist.
Nicht alle dunklen Verfärbungen auf den Zähnen sind aktive Karies. Auch von außen bedingte Verfärbungen durch Kaffee, Tee oder Rotwein können als dunkle Flecken auffallen. Häufig treten diese Verfärbungen in schlecht zu reinigenden Nischen auf, wie z. B. in Fissuren oder an den Rändern alter Füllungen. Um sicher sein zu können, vereinbaren Sie einen Kontrolltermin.
Wir verwenden standardmäßig dentinadhäsive Composite-Füllungen in Mehrschichttechnik – dh. die hochwertigen keramikverstärkten zahnfarbenen Kunststofffüllungen, werden fest im Zahn verklebt. Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen müssen diesen Mehraufwand gegenüber einfachen Amalgam-Füllungen selbst bezahlen. Wir bieten auch Füllungsmaterialen an, die von den gesetzlichen Krankenkassen komplett übernommen werden. Hierbei verwenden wir Zemente auf Glasionomerbasis. Diese sind langzeitprovisorisch und weisen eine Haltbarkeit von ca. 2-3 Jahren auf.
Wenn Sie im Rahmen der Füllungstherapie lokal betäubt wurden, empfiehlt es sich bis zum Abklingen der Betäubung nicht zu essen, um unkontrollierbare Verletzungen der betäubten Weichgewebe wie Zunge und Wange zu vermeiden.
Die Krankenkassen sind gesetzlich nur dazu verpflichtet, die “notwendigen” Leistungen zu übernehmen. Was notwendig ist, steht im §12 des Sozialgesetzbuch V: „Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.” Das bedeutet auch, dass z. B. ästhetisch hochwertige Kompositrestaurationen oder keramisch verblendete Kronen im Seitenzahnbereich laut Gesetzgeber über das “ausreichende Maß” hinaus gehen und daher auch nur teilweise von den Krankenkassen bezuschusst werden.
Im Rahmen einer professionellen Zahnreinigung werden von den speziell ausgebildeten Dentalhygienikerinnen die Zähne intensiv gereinigt, so dass der für Karies und Parodontose verantwortliche Biofilm aus Bakterien, die konstant an der Zahnoberfläche haften, gar nicht erst entstehen kann. Zudem erhalten Sie individuelle Tipps zur Optimierung Ihrer häuslichen Mundhygiene. Die PZR kann bei normalem Kariesrisiko halbjährlich, bei erhöhtem auch öfter durchgeführt werden. Bei Parodontosepatienten wird nach der eigentlichen Parodontosebehandlung ein PZR-Recall in 3-6 Monatsabständen angesetzt, bei dem die Zahnfleischtaschen regelmäßig kontrolliert und ggf. nachbehandelt werden. Der Hintergrund der PZR ist die Aufrechterhaltung eines optimalen Mundhygienezustands, um Karies und Parodontitis vorzubeugen.
Jeder Patient hat unterschiedliche Bedürfnisse in der Zahnpflege. Daher gibt es auch eine Bandbreite verschiedener Zahnbürsten, unterschiedliche Borstenarten und der Unterschied zwischen Hand und elektrischer Zahnbürste. Je nach individueller Situation sind Zahnzwischenraumbürstchen und Zahnseide unverzichtbar. Unsere Dentalyhygienikerinnen beraten Sie individuell und herstellerunabhängig!
Wenn Sie auf Ihren Zähnen verankerten Zahnersatz tragen, ist die Pflege Ihrer eigenen Zähne sehr wichtig, um diese möglichst langfristig zu erhalten.
Gerade wenn Sie Zahnersatz tragen, stellen Sie sich bitte halbjährlich in unserer Praxis vor.
Wenn das Provisorium, dass Sie bis zum Fertigstellungstermin Ihrer Krone bzw. Brücke tragen, herausfällt sollten Sie dies auch wieder durch einen Zahnarzt einsetzen lassen. Sind Sie zunächst terminlich oder örtlich verhindert, können Sie das Provisorium auch selbständig mit etwas Zahnpasta wieder befestigen. Der Zahn sollte aber möglichst nicht längere Zeit unversorgt bleiben, um Frakturen oder Empfindlichkeiten vorzubeugen.
Der erste Zahnarztbesuch sollte stattfinden, wenn alle Milchzähne durchgebrochen sind.
Wir empfehlen das Zähneputzen ab dem ersten Milchzahn. Kinder haben erst mit ca. dem 10. Lebensjahr ihre motorischen Fähigkeiten voll entwickelt, bis dahin empfehlen wir den Eltern nachzuputzen.
Weisheitszähne müssen nicht entfernt werden, wenn es keine Probleme zu erwarten gibt, denn sie sind vollwertige Zähne. Entfernt werden sollten sie nur, wenn sie hygienisch nicht sauber zu halten sind, sehr gekippt oder schief wachsen oder aber wenn abzusehen ist, dass sie beim Durchbruch keinen ausreichenden Platz zur Verfügung haben.
Sie werden in unserer Praxis vor jeder chirurgischen Behandlung über notwendige Verhaltensweisen aufgeklärt. In den folgenden 2 Tagen nach dem Eingriff ist es für eine gute Wundheilung erforderlich, auf den Konsum von Koffein, Nikotin und Alkohol zu verzichten. Gleichzeitig wird körperliche Schonung angeraten.
Schon aus rechtlichen Gründen dürfen wir ihnen keine Zusatzversicherungen empfehlen. Fakt ist aber, dass der Markt für solche Versicherungen sehr umfangreich ist, so dass wir nur empfehlen können, die angebotenen Policen kritisch zu überprüfen und zu hinterfragen. Aus unserer Erfahrung heraus können wir aber sagen, dass von sogenannten “Schnäppchen” bzw. billigen Policen für teilweise unter 10€ keine größeren Leistungen zu erwarten sind. Hochwertigere Versicherungspolicen bieten aber durchaus sinnvolle Bezuschussungen von Zahnersatz, ästhetischen Füllungen und professioneller Zahnreinigung an.